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Verkehrswege von Bewuchs freischneiden

Bäume und Sträucher sind wieder kräftig gewachsen und ragen oft in die Verkehrswege und das sogenannte Lichtraumprofil hinein. Aus gegebenem Anlass wird gebeten, Straßen und Güterwege freizuschneiden – Eigentümer haften für eventuelle Schäden an Fahrzeugen!
Für die Freihaltung des Luftraumes oberhalb und neben den Verkehrsflächen ist der Grundstückseigentümer, auf welchem die Bäume bzw. die Stäucher, Hecken, etc. stehen, verantwortlich.

Grundsatz: Grundgrenze = Schnittgrenze

Wichtig ist, dass im Ortsgebiet direkt an der Grundgrenze zum Öffentlichen Gut geschnitten  wird. Bitte auch Straßenbeleuchtungskörper von Bewuchs befreien. Im Freilandbereich und auf Güterwegen sind die Straßen möglichst breit - 1,5 Meter vom Asphaltrand und mindestens 4,50 Meter hoch von Holzvegetation freizuschneiden. Für Schäden an Fahrzeugen, die durch nicht ordentlich ausgeschnittene Bäume und Sträucher entstehen, haftet der Anrainer als Eigentümer des Baumes. Denken Sie hier zum Beispiel an die Müllabfuhr.