Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Er ist Vorstand des Gemeindeamtes, Vorgesetzter der Gemeindebediensteten, Vorsitzender des Gemeindevorstandes und Leiter von Gemeinderatssitzungen.

Der Bürgermeister ist außerdem für sämtliche Angelegenheiten als Baubehörde I. Instanz zuständig.

Gemeindevorstand:

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau besteht aus sechs sogenannten geschäftsführenden Gemeinderäten:

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes unterstützen den Bürgermeister in Ausübung seines Amtes und sorgen sich um die Geschäfte ihres Wirkungsbereiches.