Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Neustadtl an der Donau auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

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Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG können Sie durch Anklicken des Links auf der rechten Seite in einem eigenen Fenster öffnen.

Veröffentlichung Bildmarke

Elektronische Signaturprüfung

Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des vollständigen Ausdruckes an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder an folgenden Kontakt:

Marktgemeinde Neustadtl an der Donau
Marktstraße 16
3323 Neustadtl an der Donau
Tel.: +43 (7471) 2240-0
E-Mail: gemeinde@neustadtl.at