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Volksbegehren - Eintragungszeitrum 11. bis 18. März 2024

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 11. bis 18. März 2024 unterstützt werden:

Die Kurzbezeichnungen dieser 14 Volksbegehren lauten:

 • „ Frieden durch Neutralität“ (Registrierungsnummer: 022/2022)
 • „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ (Registrierungsnummer: 010/2022)
• „Parteienförderungen abschaffen“ (Registrierungsnummer: 034/2022)
• „CO2-Steuer abschaffen“ (Registrierungsnummer: 047/2022)
• „Energieabgaben streichen – Volksbegehren“ (Registrierungsnummer: 033/2022)
• „Glyphosat verbieten“ (Registrierungsnummer: 017/2022)
• „Essen nicht wegwerfen“ (Registrierungsnummer: 013/2022)
• „Energiepreisexplosion jetzt stoppen!“ (Registrierungsnummer: 035/2022)
• „Tägliche Turnstunde“ (Registrierungsnummer: 012/2022)
• „Kein NATO-Beitritt“ (Registrierungsnummer: 023/2022)
• „Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“ (Registrierungsnummer: 005/2022)
• „Kein Elektroauto-Zwang“ (Registrierungsnummer: 049/2022)
• „Neutralität Österreichs stärken“ (Registrierungsnummer: 048/2022)
• „BIST DU GESCHEIT“ (Registrierungsnummer: 042/2022)

Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).


Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
• österreichische StaatsbürgerInnen sind,
• die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen,
• die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• die zum Stichtag (05.02.2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
• AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.


Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau möglich:


• MO, 11. März 2024,  8 - 16 Uhr
• DI,    12. März 2024 , 8 - 20 Uhr
• MI,   13. März 2024, 8 - 16 Uhr
• DO, 14. März 2024, 8 - 16 Uhr
• FR,  15. März 2024 , 8 - 16 Uhr
• SA, 16. u. SO 17. März 2024 . geschlossen!
• MO, 18. März 2024, 8 - 16 Uhr

Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Eine Online-Eintragung mittels  ID-Austria ist auch unabhängig von den Öffnungszeiten möglich!