NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Unterstützung des Landes NÖ für pflegebedürftige Menschen in der Höhe von € 1.000,00 pro Jahr.

Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.

Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

Wer ist bezugsberechtigt? Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich € 1.000 als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen ab der Pflegestufe 1 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

Antragstellung:
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag. 
In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungscheck über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005-9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantragt werden. Wir helfen Ihnen auch gerne am Gemeindeamt bei der Antragstellung. 

Weitere Informationen und Kontakt:
Pflegehotline des Landes NÖ
Tel: 02742/9005-9095>> Alle weiteren Infos und Infos zur Antragstellung:    https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html

Die Förderung für das Kalenderjahr 2024 kann ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Förderung das Datum, an welchem der Antrag gestellt wird, relevant ist und nicht das Datum der Entscheidung über den Antrag. Sollte die Bearbeitung des Antrags über das beantragte Kalenderjahr hinausgehen, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Entscheidung über den Antrag. 

genauere Informationen und Antragstellung unter: