Nationalratswahl am 29. September 2024

Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren,
weshalb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat per Verordnung ausgeschrieben hat. Als Wahltermin wurde der
29. September 2024 festgelegt und als Stichtag, nach dem sich verschiedene für die Durchführung der Wahl betreffende
Fristen richten, der 9. Juli 2024 bestimmt. Der Nationalrat besteht aus 183 Mitgliedern, die am Wahltag von der österreichischen Bevölkerung gewählt werden können.

Wer darf wählen?
Aktiv wahlberechtigt sind Österreicherinnen und Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das
16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern, am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und kein Wahlausschließungsgrund vorliegt.

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher müssen ebenfalls in der Wählerevidenz einer österreichischen
Gemeinde eingetragen sein, um an der Nationalratswahl teilnehmen zu können. Ein Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz kann bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden und die Eintragung in die Wählerevidenz
gilt für eine Dauer von zehn Jahren.

Wählerverzeichnis
Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis durch das Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren berichtigen zu lassen.

Das Wählerverzeichnis liegt an folgenden Tagen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf:

Dienstag          30.07.2024     14 - 19 Uhr
Mittwoch         31.07.2024       8 - 12 Uhr
Donnerstag     01.08.2024       8 - 12 Uhr
Freitag              02.08.2024       8 - 12 Uhr
Montag            05.08.2024        8 - 12 Uhr
Dienstag          06.08.2024     14 - 19 Uhr
Mittwoch         07.08.2024       8 - 12 Uhr
Donnerstag     08.08.2024       8 - 12 Uhr

Wahlsprengel und Wahllokale
Am Wahltag, dem 29. September 2024, können Sie Ihre Stimme in den nachgenannten Wahllokalen zu den jeweiligen Wahlzeiten abgeben.

Sprengel/Wahllokal und Wahlort                                                 Wahlzeit
  I   Hößgang,    Neustadtl, Schaltberg
      Gemeindezentrum, Clubraum, Marktstraße 16             7:30 - 14:00

II     Berghof, Freyenstein, Nabegg
        Volksschule, Marktstraße 6                                             7:30 - 13:00

III     Kleinwolfstein, Windpassing
         Untergeschoß des Kindergartens, Jakobstraße 9       7:30 - 13:00

Wahlservice zur Nationalratswahl 2024
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Wahlbehörde.Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger und Bürgerinnen bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal

unterstützen. Deshalb wird Ihnen im September eine „Amtliche Wahlinformation– Nationalratswahl 2024“ zugestellt.
Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer 
Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 29. September 2024 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Wahlkarte
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer„Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten:

- Persönlich im Gemeindeamt,
- schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder 
- elektronisch im Internet. Ab 17.  Juli können Sie rund um die Uhr auf  www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Eine schriftliche Antragstellung per Post, mittels Anforderungskarte, per Fax (07471/2240-20) oder mittels E-Mail (gemeinde@neustadtl.at) ist bis spätestens 25.September 2024 möglich. Persönliche Anträge können bis spätestens Freitag, 27.9.2024, 12:00 Uhr am Gemeindeamt gestellt werden.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können
nicht per Telefon beantragt werden!

Wahlkarten können erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag per Post versendet bzw. persönlich am Gemeindeamt abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Abholung
von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind. Formulare dazu erhalten Sie am Gemeindeamt. Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in ganz Österreich in einem dafür vorgesehenen Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte kann auch im Wahllokal Ihres eigenen Wahlsprengels verwendet werden. Wichtig ist aber dabei, dass auch im eigenen Wahlsprengel die Wahlkarte vorgelegt werden muss. Weiters kann nach einem entsprechenden Antrag die Stimmabgabe am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde
(sogenannte „fliegende Wahlkommission“)erfolgen.

Briefwahl
Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte ausgeübt werden und es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden. Die Wahlkarte ist ein verschließbares
Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

• zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert
  entnehmen, dann
• den amtlichen Stimmzettel persönlich,unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses
  zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
• durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen 
  Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und 
  schließlich,
• die Wahlkarte zukleben und
• dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde
  einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer
  Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt
  abgeben. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde
oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann
die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei
dieser gewährleistet ist.

WICHTIG: Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.