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Feuerbrand

Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde. 1993 war das erste Auftreten in Österreich (Vorarlberg), seither wanderte diese Krankheit kontinuierlich Richtung Osten und ist 2000 erstmals in Niederösterreich aufgetreten.

Diese Krankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium „Erwinia amylovora“ verursacht wird, stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen vor allem an Apfel- und Birnbäumen, in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar. Für die Gesundheit des Menschen besteht aber keine Gefahr!

Der Feuerbrand ist meldepflichtig !!!

Jeder Grundbesitzer oder Pächter ist gemäß NÖ Pflanzengesundheitsverordnung verpflichtet, jeden Feuerbrandverdacht beim zuständigen Gemeindeamt zu melden! Vom Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde wird in der Folge der Feuerbrandverdacht abgeklärt, und vom Feuerbrandsachverständigen werden bei einem bestätigten Auftreten Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt, welche von einem Rodetrupp oder nach Einschulung durch den Feuerbrandsachverständigen auch durch den Pflanzenbesitzer durchgeführt werden können. Die Abklärung des Feuerbrandverdachtes ist kostenlos. Das Land Niederösterreich übernimmt voraussichtlich auch 2024 wieder einen Teil der Kosten für die Feuerbrandbekämpfung bei Beauftragung des Maschinenrings.

Die Infektion erfolgt meist während der Blüte, wobei aber erst ca. 3 Wochen später Symptome sichtbar werden. Die ersten Anzeichen sind welke Blüten, Triebe und Früchte, wobei sich die Spitzen der jungen Triebe hakenförmig verkrümmen und die Blätter sich in der Folge – je nach Pflanzengattung – braun bis schwarz färben. Von diesen Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft bei warmer und feuchter Witterung sehr schnell und mit großer Intensität. Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus. Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und Früchte bleiben an den Bäumen hängen. Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter feuchte, zunächst farblose, später gelbbraun gefärbte, klebrige Tröpfchen an den befallenen Trieben und Früchten sehen. Dieser Bakterienschleim wird besonders unter feucht-warmen Bedingungen reichlich produziert.

Die Übertragung des Erregers erfolgt während der Vegetationsperiode durch Insekten, Wind und Regen, über größere Distanzen auch durch Zugvögel und den Pflanzenverkehr. Auch mit nicht desinfizierten Schnittwerkzeugen oder durch den Menschen (Kleidung, Kontakt,...) selbst kann dieses Bakterium verbreitet werden.

Keine kranken Pflanzen berühren, es besteht akute Verschleppungsgefahr.Birnen- und Apfelbäume, aber auch Quitte, Mispel und Eberesche werden von dieser Krankheit befallen, von den Zier- und Wildpflanzen werden vor allem Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Felsenbirne, Apfelbeere und Photinia befallen.

Sehr wichtig ist das rechtzeitige Erkennen und sofortige Melden des Feuerbrandverdachts bei der Gemeinde, da nur durch rechtzeitige Rode- und Schnittmaßnahmen einer massiven Befallsausbreitung vorgebeugt werden kann.

Was tun bei Verdacht auf Feuerbrand?

Wenn Sie die typischen Symptome an einer Ihrer Wirtspflanzen erkennen,oder auch nur der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende

Punkte unbedingt beachten:

1. Berühren Sie NIEMALS verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile.

2. Informieren Sie UMGEHEND ihre Gemeinde - der Feuerbrand-Beauftragte kommt unentgeltlich zu Ihnen und       begutachtet die Pflanzen.

3. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten.

4. Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen.

--> Es besteht kein Feuerbrand-Verdacht --> kein weiteres Vorgehen.

--> Es besteht der Verdacht auf Feuerbrand --> Feuerbrand-Sachverständiger klärt Verdacht ab und schreibt gegebenenfalls die zu setzenden Maßnahmen vor.

5. Die Rodung bzw. der Ausschnitt darf NUR von eingeschulten Personen

durchgeführt werden (auch vom Pflanzenbesitzer nach Einschulung

durch den Feuerbrand-Sachverständigen).

6. Derzeit entstehen dem Pflanzenbesitzer keine Kosten für die Abklärung.

! Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr !