NÖGKK: Start der Grippewelle - Was tun bei Krankenstand?
Informationen für Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit
Alle Jahre wieder … Die Grippe ist in Amstetten angekommen. Laut Informationen des Departments für Virologie der Medizinischen Universität Wien hat die Grippewelle Österreich dieses Jahr mit 2. Februar erfasst. Für den Bezirk Amstetten bestätigt das auch die Krankenstandsstatistik der NÖ Gebietskrankenkasse. In den vergangenen Wochen stieg die Zahl der Krankenstände, die aufgrund grippaler Infekte und echter Grippe ausgelöst wurden, stetig an. In der ersten Februarwoche waren bei der NÖGKK im Bezirk Amstetten insgesamt 249 Personen wegen Grippe und grippalen Infekten als arbeitsunfähig gemeldet. Ein stetiger Anstieg der Erkrankungen ist seit Jahresbeginn zu beobachten, in der vergangenen Woche hat sich die Zahl der echten Grippefälle niederösterreichweit vervielfacht.
Was ist im Falle eines Krankenstands zu beachten?
• Umgehende Meldung an den Dienstgeber.
• Die Ärztin bzw. der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fest und meldet dies der NÖGKK.
• Medizinische Anordnungen – wie zum Beispiel Bettruhe und bewilligte Ausgehzeiten – sind einzuhalten.
• Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes müssen der Krankenkasse gemeldet werden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich, ist vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen.
• Gesundmeldung durch den Arzt – oder selbst über www.noegkk.at/gesundmeldung
• Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankung (selbstverständlich ohne Angabe der Krankenstands-Diagnose).
Im Jahr 2015 verbuchte die NÖGKK bei den versicherten Erwerbstätigen 604 000 Krankenstandsfälle. Die durchschnittliche Krankenstandsdauer betrug elf Tage, der niedrigste Wert seit Jahren. Die häufigsten Krankheiten: Erkrankungen der oberen Atemwege, des Skeletts, der Muskeln und des Bewegungsapparates.
Mehr Informationen zum Thema gibt es in den Service-Centern der
NÖ Gebietskrankenkasse.
Die NÖGKK im Internet: www.noegkk.at