Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern
Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.
Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut → Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2024 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):
- Schweiz (→ BMEIA)
- Vereinigtes Königreich (→ BMEIA)
- Vereinigte Staaten (→ BMEIA)
- Australien (→ BMEIA)
- Israel (→ BMEIA)
- Brasilien (→ BMEIA)
- Argentinien (→ BMEIA)
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion