Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Umweltinformation
Wann habe ich freien Zugang zu Umweltinformationen? Von welchen Stellen kann ich Informationen verlangen?
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- Mitteilungsbeschränkungen
- Ansuchen auf Bereitstellung von Umweltinformationen
- Pflichten der informationspflichtigen Stellen
- Rechtsschutz nach dem UIG
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion