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Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab


Am 5. Dezember 2023 startete der reguläre Betrieb der ID Austria


  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endete am 4.12.2023.
  • Seit diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Die ID-Austria ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Sie ermöglicht es Ihnen Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Digitaler Ausweis im Internet
  • Dokumente komfortabel rechtsgültig elektronisch unterschreiben
  • Amtswege online erledigen und eServices der Wirtschaft nutzen
  • Hoher Sicherheitsstandard und kostenfreie Nutzung


Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.


Wie funktioniert der Umstieg?

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.



So kommen Sie zu Ihrer ID-Austria

  • Registrierungsstellen >> hier  
  • FinanzOnline: Aktivierung der Handy-Signatur von zu Hause aus über FinanzOnline beantragen. Melden sie sich mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen Sie den Menüpunkt "Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren". Sie erhalten binnen weniger Tage einen Bestätigungsbrief. >> zu Finanzonline 
  • am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau:
    - Bitte mitbringen: amtlicher Lichtbildausweis, Handy
    - Bitte um telefonische TERMINVEREINBARUNG unter: 07472/2240

Hilfe & Kontakt   österreich.gv.at

Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?

Kontaktieren Sie unsere Serviceline unter +43 1 71123 - 884466, erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.