Volksbegehren - Eintragungszeitraum 31.3. - 7.4.2025
- Autovolksbegehren: Kosten runter! - ORF-Haushaltsabgabe NEIN - Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
• Autovolksbegehren: Kosten runter!
• ORF-Haushaltsabgabe NEIN
• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis einschließlich 7. April 2025 unterstützt werden.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau möglich:
Montag 31. März 2025 8 - 16 Uhr
Dienstag 1. April 2025 8 - 20 Uhr
Mittwoch 2. April 2025 8 - 16 Uhr
Donnerstag 3. April 2025 8 - 16 Uhr
Freitag 4. April 2025 8 - 16 Uhr
Samstag 5. April 2025 geschlossen
Sonntag 6. April 2025 geschlossen
Montag 7. April 2025 8 - 16 Uhr
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die
• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
• am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 7. April 2025 den 16. Geburtstag feiern),
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• zum Stichtag (24.02.2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
• sowie Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher.
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Bitte legen Sie bei der Eintragung einen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Mit der ID Austria (Handy-Signatur) kann die Eintragung unabhängig von den Öffnungszeiten auch online
unterschrieben werden.
Online Eintragung und weitere Informationen unter:
www.bmi.gv.at/volksbegehren
Online können Sie eine Eintragung bis um 20 Uhr des letzten Tages des Eintragungszeitraumes durchführen.
Die Registrierung der ID Austria können Sie bei der Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft Amstetten) vornehmen