Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025
In Niederösterreich werden die landesweiten Gemeinderatswahlen am Sonntag, den 26.01.2025, abgehalten.
Am 26.01.2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Dabei können von den wahlberechtigten Gemeindebürgern die jeweils in den Gemeinden kandidierenden Parteien bzw. Listen und deren Kandidatinnen und Kandidaten für die nächsten fünf Jahre gewählt werden.
Aufgrund des Wahlergebnisses werden für jede einzelne Gemeinde die Mitglieder des Gemeinderates und damit die Anzahl
der Mandate, also wieviele Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte der jeweiligen kandidierenden Wahlpartei im Gemeinderat
vertreten sind, ermittelt.
In der Marktgemeinde Neustadtl an der Donau werden aufgrund der Einwohnerzahl insgesamt 21 Gemeinderatsmitglieder
gewählt. Als Stichtag für die Gemeinderatswahlen wurde der 30. September 2024 festgelegt. Nach dem Stichtag richten sich
die Voraussetzungen für das Wahlrecht.
Wer darf wählen?
Aktiv wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
• die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• in der Gemeinde zum Stichtag 30.09.2024 den Hauptwohnsitz hatten und
• im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.
Wahlsprengel und Wahllokale
Am Wahltag, dem 26. Jänner 2025, können Sie Ihre Stimme in den nachgenannten Wahllokalen zu den jeweiligen Wahlzeiten abgeben:
Sprengel/Wahllokal und Wahlort Wahlzeit
I Hößgang, Neustadtl, Schaltberg
Gemeindezentrum, Clubraum, Marktstraße 16 7:30 - 14:00
II Berghof, Freyenstein, Nabegg
Volksschule, Marktstraße 6 7:30 - 13:00
III Kleinwolfstein, Windpassing
Untergeschoß des Kindergartens, Jakobstraße 9 7:30 - 13:00
Unser Wahlservice - die "Amtliche Wahlinformation"
Wir möchten Sie seitens der Gemeinde bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Wahlbehörde. Deshalb wurde allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Wählerinnen und Wählern per Post eine "Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025" zugesendet. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben-/Ziffernkombination.
Was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 26. Jänner im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann verwenden Sie die "Amtliche Wahlinformation" für die Beantragung einer Wahlkarte.
Wahlkarte
Beantragung einer Wahlkarte:
Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
• Elektronisch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at - mit dem personalisierten Code auf der "Amtlichen Wahlinformation" oder ID Austria/Handysignatur oder Reisepassnummer oder einem gescannten Lichtbildausweis kann rund um die Uhr eine Wahlkarte beantragt werden.
• Schriftlicher Antrag mit dem abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert aus Ihrer "Amtlichen Wahlinformation" oder per Brief oder E-Mail an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Reisepassnummer.
• Persönlich im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten - auf diesem Weg können Sie gleich direkt am Gemeindeamt Ihre Stimme abgeben. Bitte nehmen Sie den personalisierten Abschnitt Ihrer "Amtlichen Wahlinformation" und einen Lichtbildausweis mit.
Unsere Tipps:
Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarte können nicht per Telefon beantragt werden!
Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind. Die Abholung von Wahlkarten für Personen, welche nicht Ihre nächsten Familienangehörigen sind, ist aufgrund gesetzlicher Regelungen auf maximal zwei Wahlkarten beschränkt. Formulare für die
nötige Vollmacht erhalten Sie am Gemeindeamt.
Der letztmögliche Zeitpunkt für Online-Anträge und schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller oder eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten, (nur mit unterschriebener Vollmacht) gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung im Gemeindeamt ist ebenso bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.
Wählen mit Wahlkarte per Briefwahl
Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte ausgeübt werden und es muss nicht bis zum Wahltag zugewartet werden.
Die von der Gemeinde ausgestellten Wahlkarten-Unterlagen beinhalten ein verschließbares Überkuvert für die Rücksendung der Wahlkarte, einen amtlichen Stimmzettel, ein Stimmzettelkuvert und die Wahlkarte selbst. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
• zunächst den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das nicht verschließbare Stimmzettelkuvert geben, dann
• das Stimmzettelkuvert mit dem enthaltenen Stimmzettel in die verschließbare Wahlkarte legen und dieses zukleben, anschließend
• durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
• die Wahlkarte in das verschließbare Überkuvert legen, dieses zukleben und
• dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde bzw. in Ihrem Wahllokal einlangt.
Sie können die Wahlkarte z.B. in den dunkelgrünen Gemeindeamts-Briefkasten beim Eingang zum Gemeindeamt oder in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder direkt im Gemeindeamt abgeben. Die Kosten für das Porto trägt die Gemeinde. Während der Öffnungszeiten Ihres Wahllokals kann die unterfertigte Briefwahlkarte auch in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.
WICHTIG: Die Wahlkarte muss bis spätestens 6:30 Uhr am 26.01.2025 bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel-Wahllokal einlangen. Sie können mit der Wahlkarte auch in Ihrem Wahllokal wählen, sie muss aber zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Es kann nur innerhalb der eigenen Gemeinde mit Wahlkarte gewählt werden. Ein Wählen mit Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich.
Noch Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team im Gemeindeamt unter der Telefonnummer 07471 2240 wenden.
bzw. auch unter: NÖ Gemeinderatswahlen 2025 und Wählen mit Wahlkarte - NÖ Gemeinderatswahlen 2025
Kundmachung_Wahlvorschläge_Formular.pdf
KundmachungWahlvorschläge GR Wahl 2025
Dienstag, 21. Januar 2025