VOR Schnupperticket

MetropolRegion Wien/NÖ/Bgld.


Die Marktgemeinde Neustadtl stellt allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz in Neustadtl an der Donau ein  VOR-Schnupperticket Metropolregion zur Verfügung, welches tageweise gratis zu nachstehenden Nutzungsbedingungen entliehen werden kann. 

  • Das Schnupperticket gilt für eine Person. Damit können alle VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, NÖ, Burgenland) kostenfrei genutzt werden. 

Die Ticketreservierung erfolgt persönlich oder telefonisch am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten:

Öffnungs-/Parteienverkehrszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag: geschlossen

Telefon: +43 (7471) 2240-0

Abholung & Rückgabe des Schnuppertickets
Die Abholung des Tickets ist am Reservierungstag während der Parteienverkehrszeiten möglich. Mit der Übernahme des Schnuppertickets werden die Nutzungsbedingungen verbindlich akzeptiert. 

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Bahnfahrt (persönlich oder durch Einwurf in den (grünen) Postkasten am Gemeindeamt) oder am Folgetag bis spätestens 7.00 Uhr zu erfolgen.

Bei Verlust der Fahrkarte, hat der Entlehnende den Fahrkartenwert zu ersetzen. 

Haftungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfertigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Gemeinde Neustadtl an der Donau geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.