Trinkwasseruntersuchung 2025

Information zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung von Hausbrunnen

Information zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung von Hausbrunnen

• Grundsätzlich gilt für alle Brunnenbesitzer: Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.

• Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise ab Hof Verkäufer, landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter.

Durch die gemeinsame Durchführung der Trinkwasseruntersuchung aller Gemeinden der Kleinregion, können die Untersuchungen durch ein Umweltlabor zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden:

  • Variante 1:  € 151,33 (inkl. MwSt.)
    Umfasst chemisch-physikalische und bakteriologische Untersuchung inkl. Gutachten mit schriftlichem Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt zur Vorlage für die Behörde geeignet.
  • Variante 2: € 129,15  (inkl. MwSt.)
    Umfasst chemisch-physikalische und bakteriologische Untersuchung inkl. Prüfbericht ohne Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt zur Vorlage für die Behörde nicht geeignet. 
  • Variante 3: € 79,27 (inkl. MwSt.)
    Umfasst bakteriologische Untersuchung, inkl. Prüfbericht ohne Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt zur Vorlage für die Behörde nicht geeignet. 

Anmeldung bei Ihrer Gemeinde bis 25. April 2025. Persönlich, telefonisch unter (7471) 2240-0 oder per  E-mail: gemeinde@neustadtl.at

Die Untersuchung erfolgt im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli. Zur Terminvereinbarung werden Sie telefonisch vom Untersuchungsinstitut kontaktiert (Agrolab Austria, 4714 Meggenhofen, Trappenhof Nord 3). Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe. Bei der Anwendung von chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren und bei eingesetzten Desinfektionsverfahren, wird der erweiterte Untersuchungsumfang gesondert verrechnet.


Donau-Ybbsfeld-Trinkwasser2025.doc

Donnerstag, 12. Dezember 2024