NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

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Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.

Anträge können  vom 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.


Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2024.

Ab 1. Jänner 2025 gilt wieder eine neue Einkommenstabelle.