Jagdpachtauszahlung 2024

Die Verzeichnisse der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenden Anteile am Jagdpacht 2024 der Genossenschaftsjagdgebiete I bis V liegen vom 21. Februar - 6. März 2024 im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Die Jagdpacht kann ab Montag, dem 11. März 2024, innerhalb eines halben Jahres bis längstens 11. September 2024 am Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten (Mo, Di, Mi und Fr von 8 - 12 Uhr und Di zusätzlich von 14 - 19 Uhr) von den Grundeigentümern persönlich behoben werden.

Es wird allerdings empfohlen, die Auszahlung mittels Banküberweisung bei der Gemeinde zu beantragen. Dieser Antrag hat innerhalb des oben genannten Zeitraums durch den bzw. die Grundeigentümer/-innen unter Angabe der Bankverbindung zu erfolgen.

Das Antragsformular finden Sie in der Gemeindezeitung oder in der Beilage.

Allfällige Überweisungsspesen müssen vom Jagdpachtanteil abgezogen werden. Wie bisher können ausnahmsweise auch Bagatellbeträge bis 15,-- Euro überwiesen werden, natürlich nur sofern der Pachtschilling die Überweisungsspesen (derzeit 0,17 Euro) übersteigt. Das Antragsformular zur Überweisung des Jagdpachtschillings muss von den Grundeigentümerinnen und -eigentümern unterschrieben werden. Nicht unterschriebene Anträge können nicht bearbeitet werden!

Das unterfertigte Formular kann auf folgende Arten an die Gemeinde übermittelt werden:

• gescannt oder fotografiert per Email an gemeinde@neustadtl.at

• per Fax an 07471 2240-20

• auf dem Postweg an die Marktgemeinde Neustadtl/D. Marktstraße 16 3323 Neustadtl an der Donau

• Einwurf in den grünen Briefkasten beim Eingang zum Gemeindeamt

Alle fünf Jagdausschüsse haben übereinstimmend den Beschluss gefasst, dass nicht behobene Anteile dem Jahresjagdpachtschilling des folgenden Jagdjahres vor dessen Aufteilung zugeschlagen werden und somit den Grundeigentümern/-innen zugute.