Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes u. Inkrafttreten der neuen NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung seit 1. Juni 2023
Achtung Übergangsfrist endet mit 1. Juni 2025! Nachweis der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Hunde, die vor dem 1. Juni 2023 angeschafft wurden, ist vorzulegen!
Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Ebenso wurde die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung vom 1. Juni 2023 durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt.
die wesentlichen Änderungen in Kurzform:
Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:
• Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit
zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
• Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme
einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes
(mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
• Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle
Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der
Gemeinde
• Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor
dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
Wichtiger Hinweis für Hundehalterinnen und -halter: Im Rahmen der Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes, das seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist, möchten wir Sie daran erinnern, dass die Übergangsfrist für den Nachweis der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Hunde, die vor dem 1. Juni 2023 angeschafft wurden, bald endet.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die vor dem genannten Stichtag einen Hund besaßen, müssen bis spätestens 1. Juni 2025 bei ihrer Gemeinde einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens € 725.000,-- für Personen- und Sachschäden umfassen. Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
• Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt.
Sollten Sie den Hund nicht mehr besitzen, melden Sie ihn bitte bei der Gemeinde ab.
Nähere und weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung:
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Kontakte für Kurse - NÖ Hundepass - allgemeine Sachkunde
Hundeschule ÖGV Mostviertel, Höf 115, 3300 Amstetten,Tel. : 0670/7017350
Kurse für den NÖ Hundepass mit Tierarzt Dr. Hehenberger
Anmeldung per E-Mail: hundeschule.amstetten@gmail.com
ÖRV österr. Hundesportverein Amstetten, Doislau69a, 3300 Amstetten
Kurse für den NÖ Hundepass mit Tierärztin Mag. Victoria Kuntner
Anmeldung per E-Mail: oerv-amstetten@gmx.at
NÖ-Hundepass online - Patricia Kucerik & Melanie Hnat
Wir sind dipl. Verhaltensberaterinnen für Hunde und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir den Vortrag für den NÖ-Hundepass (allgemeine Sachkunde) nun auch online anbieten. Der NÖ-Hundepass ist ein wertvolles Instrument für Hundebesitzer, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Vierbeiner sicherzustellen.
Der Vortrag eines fachkundigen Hundetrainers ist unmittelbar nach der Präsentation unserer Tierärztin – somit werden beide Anforderungen in einer Sitzung absolviert, bequem von zuhause aus.
Unsere Website finden Sie unter der folgenden URL:
https://www.sachkundenachweis-noe.at/
www.sachkundenachweis-noe.at
office@sachkundenachweis-noe.at