Poolfüllungen

Gilt für alle Liegenschaften, die über Gemeindewasserleitungen versorgt werden!

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Poolbefüllungen

Die Versorgung mit Trinkwasser bzw. die Bereitstellung von Löschwasser für Notfälle hat oberste Priorität und daher natürlich Vorrang vor Schwimmbadbefüllungen. Zudem können größere Wasserentnahmen, wenn diese nicht koordiniert werden, das Trinkwassernetz nachteiligbeeinflussen oder den Zusammenbruch derTrinkwasserversorgung verursachen.

Es dürfen daher Poolbefüllungen aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz nur nach vorheriger Terminabstimmung mit Bauhofleiter Andreas Ringler, Tel. 0664 9997067, und dem Vorhandensein von ausreichenden Wasserreserven in den Behältern und Brunnenanlagen durchgeführt werden.

Tipp: Sehr gut bewährt hat sich in den vergangenen Jahren auch die Befüllung von Schwimmbädern durch gewerbliche Dienstleister mit Großtankwägen