Handwerkerbonus

Beantragung für Leistungen aus dem Jahr 2024 nur noch bis 28.2.2025 möglich!

Der Nationalrat hat Mitte April 2024 die Wiedereinführung des Handwerkerbonus beschlossen.

Dieser Bonus ist rückwirkend ab dem 1. März 2024 gültig und kann ab dem 15. Juli 2024 online beantragt werden.

Die Anträge werden ausschließlich online entgegengenommen, um eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Der Handwerkerbonus gewährt eine Unterstützung von 20 % auf Handwerkerrechnungen im privaten Bereich. Im Jahr 2024 kann ein Maximalbetrag von 

  • € 2.000,-- und im Jahr 2025  ein Maximalbetrag von 
  • € 1.500,-- beantragt werden

Gefördert werden:

  • Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung
  • in zwei Förderperioden  nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025.
    • Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
    • Im Kalenderjahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich


Wie mache ich den Antrag?
Ganz einfach auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at das Antragsformular ausfüllen. Am Schnellsten funktioniert dies mit der ID Austria. Sollten Sie noch keine ID Austria besitzen, dann muss eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Personalausweis, Reisepass, Führerschein), auf dem das Foto des Fördernehmers und die Unterschrift ersichtlich sind, hochgeladen werden. Genauso brauchen Sie die Rechnung und die Zahlungsbestätigung.

Wenn Sie den Antrag nicht online durchführen können, gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragstellung am Gemeindeamt.

Wichtig zu beachten:
Der Name des Förderwerbers bzw. der Förderwerberin muss mit dem Namen auf der Rechnung zwingend übereinstimmen
genaue Infos und Link zur Antragstellung unter  https://handwerkerbonus.gv.at/