| Anmeldung und Registrierung | 
			
			
				- Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
 
				- Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
 
				- Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
 
				- Anmeldung wird zugelassen ⇒
				
					- Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
 
					- Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
 
				 
				 
			 
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			Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens | 
		
		
			Sammlung von Unterstützungserklärungen 
			("Einleitungsverfahren")  | 
			
			
				- Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
 
				- Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
 
				- Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
 
				- 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
				
					- Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
 
				 
				 
			 
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			|   | 
			Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren | 
		
		
			| Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens | 
			
			
				- Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
 
				- Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
 
				- Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
 
				- Antrag wird stattgegeben ⇒
				
					- Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
 
				 
				 
			 
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			|   | 
			Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens | 
		
		
			Sammlung von Unterschriften 
			("Eintragungsverfahren") | 
			
			
				- Eintragungszeitraum: acht Tage
 
				- Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
 
				- 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
				
					- VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
 
				 
				 
			 
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			|   | 
			Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren | 
		
		
			| Parlamentarisches Verfahren | 
			
			
				- VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
 
				- Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
 
				- Beratung des VB im Plenum
 
			 
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			|   | 
			Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren |