Handwerkerbonus 2025
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 Euro zurückzubekommen. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Rechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 eingebracht werden.
Das Förderansuchen ist online unter https://handwerkerbonus.gv.at einzubringen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragstellung im Gemeindeamt. Bei der Antragstellung ist ein Identitätsnachweis, eine Rechnung mit getrennt ausgewiesener Arbeitsleistung und ein Zahlungsnachweis vorzulegen.
