Achtung: Diese Seite ist am 16. 08. 2024 abgelaufen.

Handwerkerbonus

Anträge ab 15. Juli 2024 möglich

Der Handwerkerbonus kann ab 15. Juli beantragt werden.

Der Nationalrat hat Mitte April die Wiedereinführung des Handwerkerbonus beschlossen.

Dieser Bonus ist rückwirkend ab dem 1. März 2024 gültig und kann ab dem 15. Juli 2024 online beantragt werden.

Die Anträge werden ausschließlich online entgegengenommen, um eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Der Handwerkerbonus gewährt eine Unterstützung von 20 % auf Handwerkerrechnungen im privaten Bereich. Im Jahr 2024 kann ein Maximalbetrag von 

  • € 2.000,-- und im Jahr 2025  ein Maximalbetrag von 
  • € 1.500,-- beantragt werden

Gefördert werden:

  • Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung
  • in zwei Förderperioden  nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025.
    • Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
    • Im Kalenderjahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich

genaue Infos und Link zur Antragstellung unter

https://handwerkerbonus.gv.at/