Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Burgenland

Die zuständige Stelle für Kinderkrippen im Burgenland ist:

Weiterführende Links

→ Informationen zu Kinderkrippen auf den Seiten der Burgenländischen Landesregierung

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion