Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen
- Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
- Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer
Aktuelle Informationen über Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen für Familien mit Kindern mit Behinderung, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc.
Tipp
Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie ein Zuschuss zum Fernsprechentgelt möglich. Diese können Sie bei Gebühren Info Service (Gebührenbefreiung) beantragen.
Letzte Aktualisierung: 7. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion