Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Zum Formular
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Letzte Aktualisierung: 21. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft