Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeines zum Wehrdienst

Die Wehrpflicht beginnt mit dem 17. Geburtstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag.

Für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der 65. Geburtstag ist.

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Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
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  • Bundesministerium für Landesverteidigung