Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Kostenersatz für Hilfsmittel

Allgemeine Informationen

Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Krankenversicherungsträger (→ SV)

Hinweis

Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztlicher Verordnungsschein
  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz