Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum ist im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen entstanden. Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt.

Vertragsstaaten des EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedstaaten

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

und zum anderen folgende Staaten:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, sie ist aber durch eine Reihe von bilateralen Verträgen mit der EU verbunden. In vielen Bereichen sind Schweizer Staatsangehörige daher EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern gleichgestellt.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion