Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Offizialdelikt

Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

Beispiel

  • Mord
  • Raub
  • Diebstahl
  • Körperverletzung

Weiterführende Links

Delikt

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion