Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
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Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion