Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen
- Identitätsfeststellung
- Haus- und Personendurchsuchung
- Körperliche Untersuchung
- Sicherstellung und Beschlagnahme
- Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung und Überwachung von Nachrichten
- Erweiterte Gefahrenerforschung
- Akustische und optische Überwachung
Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu unterschiedlichen Ermittlungsmaßnahmen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.
Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
