Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Anklageschrift
Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.
Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:
- Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
- Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
- Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
- Beweismittel
- Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
- Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts
Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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