Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Grundbuchseinsicht
In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.
- Allgemeines zur Grundbucheinsicht
- Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht
- Einsichtnahme bei Notaren
- Grundbuchabfrage über das Internet
Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion