Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Wohnsitz

Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

Tipp

Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion