Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Rechtspersönlichkeit
Der Status der Rechtspersönlichkeit (sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen) umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion