Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeines zur Alleinerziehung

17 Prozent aller Familien in Österreich sind Familien mit nur einem Elternteil. Etwa 90 Prozent dieser Alleinerziehenden sind Frauen.

Als alleinerziehend gelten Elternteile, die

  • ledig,
  • geschieden oder
  • verwitwet sind und
  • nicht mit dem Vater/der Mutter des Kindes oder einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenleben.
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion