Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafbarkeit von Minderjährigen
Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen.
Tipp
Nähere Informationen zur Strafbarkeit von Minderjährigen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion