Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Zivilrecht
- Allgemeines zum Zivilrecht
- Beteiligte im Zivilprozess
- Zivilverfahren
- Besondere Verfahren im Zivilprozess
- Außerstreitverfahren
- Zwangsvollstreckung – Exekution
- Schenkung
- Sachverständigenhaftung
- Verbraucherschutz
- Vertragsabschluss Jugendliche
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Justiz
