Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Visum
Sinnverwandter Begriff: Einreisetitel, Sichtvermerk
Das Visum ist ein Einreisetitel für einen kurzfristigen Aufenthalt.
Drittstaatsangehörige (nicht EU/EWR-Bürgerinnen/EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen/Schweizer), die nach Österreich reisen, ohne sich hier niederzulassen, benötigen in der Regel ein Visum.
Ausführliche Informationen zum Thema "Visum für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion