Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Kfz und Behinderung
Ich habe Fragen zu Befreiungen, Ausweisen, Zuschüssen, zum Umrüsten und/oder Kauf von Fahrzeugen
- Behindertenfahrzeuge
- Behindertenparkplatz
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
- Finanzielle Unterstützungen
- Führerschein und Behinderung
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Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion