Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion