Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Besitz
Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Beispiel
Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.
Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 20. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion