Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Einfuhr von sonstigen Waren aus Nicht-EU-Ländern
- Allgemeines zur Zollanmeldung
- Lebensmittel
- Pflanzen, Saatgut, Erde etc.
- Geschützte Tiere und Pflanzen (Elfenbein, Krokodilleder etc.)
- Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.)
Aktuelle Informationen über Einfuhr von Tieren, Pflanzen und sonstigen Waren aus EU-Ländern, Zollanmeldung, Arzneimittel etc.
Letzte Aktualisierung: 22. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion