Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Meldebehörde
Bei der Meldebehörde werden An-/ Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen in Österreich vorgenommen.
Zuständig für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes ist jene Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
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