Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Vollversicherung

Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

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