Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Allgemeines zum Verwaltungsstrafrecht
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden zum Teil von Gerichten (z.B. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch) und zum Teil von Verwaltungsbehörden (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz) geahndet. Dementsprechend ist zwischen Justizstrafrecht (gerichtlichem Strafrecht) und Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden.
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
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