Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Einkommensteuer
Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.
Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion