Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Bestätigung der Meldung

Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.

Hinweis

Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres