Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Drittstaatsangehöriger
Drittstaatsangehörige sind Personen, die
- weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
- noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
- noch Schweizerinnen/Schweizer
sind.
Hinweis
Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion